Grundsätzlich können sämtliche Planungsleistungen, die für die Umsetzung eines Bauwerkes erforderlich sind, individuell beauftragt werden. Die Option, alle für ein Bauvorhaben erforderlichen Planungsleistungen zusammengefasst an einen Generalplaner zu vergeben, hat für den Bauherrn den Vorteil, dass nur mehr ein Ansprechpartner vorhanden ist.
- Erstellung von Baueinreichunterlagen
- Baubehördliche Genehmigungen
- Baustatik-, Bauphysik- und Haustechnikplanung
- Durchführung von Ausschreibungen
- Angebotseinholung und –bewertung
- Ausführungs- und Detailplanung
- Brandschutz- und Fluchtweg-Orientierungspläne
- Bauoberleitung der Ausführung
- Örtliche Bauaufsicht
- Bestandsplanung und Fertigstellungsanzeige
- Mängelfeststellung und –beseitigung
- Dokumentation und Baubuch
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